Hinweisgeber-Hinweis gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
Wir möchten Sie darüber informieren, dass unser Unternehmen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eine sichere und vertrauliche Möglichkeit eingerichtet hat, um Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften oder Unternehmensrichtlinien zu melden.
Warum ist der Hinweisgeber-Schutz wichtig?
Der Schutz von Hinweisgebern ist von entscheidender Bedeutung, um sicherzustellen, dass mögliche Missstände oder Verstöße rechtzeitig erkannt und behoben werden können.
Wie kann ein Hinweis gemeldet werden?
Per E-Mail: Sie können einen Hinweis ganz einfach per E-Mail an hinweis@rhm-rohstoffe.de senden. Diese E-Mail-Adresse ist speziell für Hinweise eingerichtet und gewährleistet die Vertraulichkeit Ihrer Meldung.
Telefonisch: Sie können einen Hinweis telefonisch geben an 0151 – 14711793.
Details Ihres Hinweises: Bitte geben Sie so viele Informationen wie möglich an, um eine effektive Untersuchung zu ermöglichen. Beschreiben Sie den Vorfall oder das Problem so präzise wie möglich, einschließlich relevanter Datums- und Zeitangaben, Ortsangaben und beteiligter Personen.
Vertraulichkeit: Wir verpflichten uns, Ihre Meldung streng vertraulich zu behandeln. Unsere neutrale Ombudsperson wird Ihre Anfrage bearbeiten und anonym – falls vom Hinweisgeber gewünscht – an autorisierte Personen innerhalb des Unternehmens zu Untersuchungszwecken weiterleiten.
Schutz vor Repressalien: Das Gesetz schützt Hinweisgeber vor jeglicher Art von Repressalien oder Benachteiligung. Wir dulden keinerlei Schikanen oder Sanktionen gegen Mitarbeiter, die ehrliche Hinweise abgeben.
